Aktualisiert am 21.11.2022
Seit dem 20. März 2022 sind offiziell viele Regeln zum Infektionsschutz am Arbeitsplatz aufgelöst worden. Ab jetzt heißt es, dass Arbeitgebende selbst entscheiden müssen, welche Schutzmaßnahmen im Betrieb gelten sollen und welche nicht. Dabei sollte vor allem das Infektionsgeschehen vor Ort einbezogen werden.
Seit dem 17. November 2022 ist jetzt auch in einigen Bundesländern die Isolationspflicht entfallen. In Bayern, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein ist das schon der Fall. Hessen möchte folgen.