Barrierefreiheit ist ein zentrales Thema, das immer mehr in den Fokus bei elektronischen Entwicklungen, Webseiten und Softwares, die von Unternehmen genutzt werden, rückt – und welches wir mit Nachdruck verfolgen. Ein Grund dafür ist auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das bereits im Juni 2022 verabschiedet wurde und zum 28. Juni 2025 offiziell in Kraft tritt.
Unser Ziel ist es, unsere Software und Website so zu gestalten, dass sie für alle Menschen zugänglich sind, unabhängig von individuellen Einschränkungen. Durch die Umsetzung des deutschen Barrierefreiheitsgesetzes setzen wir uns dafür ein, sowohl die gesetzlichen Vorgaben als auch die individuellen Bedürfnisse unserer Nutzenden zu erfüllen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, eine barrierefreie Software für Workforce Management zu entwickeln, die besonders im Bereich Employee Self Service und Zeiterfassung überzeugt.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde in Deutschland eingeführt, um die EU-Richtlinie 2019/882 umzusetzen. Ziel ist es, digitale Produkte und Dienstleistungen bis 2025 barrierefrei zu gestalten. Unternehmen sind verpflichtet, die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen sicherzustellen, um eine gleichberechtigte Nutzung zu ermöglichen. Wir entwickeln unsere Lösungen, einschließlich unseres barrierefreien Self-Service-Portals, gemäß den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), um höchste Standards für Barrierefreiheit zu erfüllen.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, diese Barrieren zu beheben und freuen uns über Ihr Feedback.
Obwohl wir großen Wert auf Barrierefreiheit legen, sind uns folgende potenzielle Barrieren bewusst:
Wir arbeiten daran, diese Barrieren zu beseitigen, und freuen uns über Hinweise, die uns dabei helfen.
Die Bundesregierung hat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bereits im Jahr 2022 verabschiedet. Der Stichtag für die Umsetzung ist der 28. Juni 2025. Mit Einführung des neuen Gesetzes werden europaweit die Regelungen zur Barrierefreiheit vereinheitlicht. Als Grundlage wurde die EN 301 549, eine europäische Norm, zur Hand genommen.
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass sowohl Kleinunternehmen als auch private oder reine B2B-Angebote von der Verpflichtung zur Barrierefreiheit ausgenommen sind. Als Kleinunternehmen gelten Betriebe, die nicht mehr als zehn Mitarbeitende haben und deren Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme bei weniger als zwei Millionen Euro liegt.
Um die Anforderungen an die Barrierefreiheit von Webseiten und Softwareanwendungen zu erfüllen, können sich Unternehmen an den Regelungen der Konformitätsstufen orientieren. Die Konformitätsstufen finden sich in der WCAG wieder. Die EU hat die mittlere Konformitätsstufe mit dem Kürzel AA in der Union als Mindeststandard festgelegt. Daneben gibt es die Stufen A und AAA.
Ihre Meinung ist uns wichtig! Sollten Sie auf Barrieren stoßen, helfen Sie uns bitte, diese zu identifizieren und zu beheben.
Nutzen Sie dazu unser Kontaktformular.
Wir bedanken uns für Ihr Feedback und Ihre Unterstützung bei der Weiterentwicklung einer barrierefreien digitalen Umgebung.
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