
Normalerweise darf die 450-Euro-Grenze nicht mehr als drei Monate aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse (z.B. Vertretung eines erkrankten Mitarbeiters) überschritten werden. Es gilt, dass jährlich maximal 5.400 Euro verdient werden dürfen.
Aber was machen Unternehmen, die vor allem jetzt, während der Corona-Krise, auf die Mehrarbeit von geringfügig Beschäftigten angewiesen sind und die drei Monats-Regelung knapp wird?
