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Reform der Pflegeversicherung: Einfluss auf Arbeitsbedingungen

03.08.2023 10:00:00

Medicine doctor hand working with modern computer interface as medical concept-2

Die gesetzliche Pflegeversicherung wird reformiert – das beschloss der Bundestag Ende Mai. Die neuen Gesetzesregelungen sollen „die Leistungen in der Pflege dynamisieren“, so das Bundesgesundheitsministerium.

Welches Problem soll gelöst werden?

Das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) soll mehrere Probleme gleichzeitig angreifen:

  • Zuhause versorgte Pflegebedürftige brauchen Hilfe
  • Pflegende Angehörige benötigen (mehr) Unterstützung
  • Versicherte mit (mehr) Kindern sind höheren Belastungen ausgesetzt

Probleme der Pflegeversicherung

Wie soll das PUEG Abhilfe schaffen?

Zunächst einmal soll das Verfahren zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit neu strukturiert und systematisiert werden. Neben dieser verbesserten Übersichtlichkeit soll der Zugang pflegender Angehöriger zu Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen erleichtert und die Aufnahme der Pflegebedürftigen in die stationäre Einrichtung der Pflegeperson besser entwickelt werden.

In mehreren Schritten werden verschiedene Lösungsansätze für die genannten Probleme umgesetzt.

Reform der Pflegeversicherung Zeitstrahl

Zum 1. Juli 2023 soll zuerst die Finanzgrundlage stabilisiert werden. Dazu wird der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,35 % angehoben. Dadurch werden Mehreinnahmen von 6,6 Milliarden Euro pro Jahr erwartet. Eltern zahlen dabei 0,6 Beitragspunkte weniger und der Betrag wird ab dem 2. bis zum 5. Kind um jeweils 0,25 Beitragspunkte weiter abgesenkt.
Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,7 %.

Reform der Pflegeversicherung 2023

Ab dem 1. Januar 2024 sollen dann die ersten Leistungsverbesserungen umgesetzt werden. Dazu gehört:

  • Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge werden um 5 % erhöht
  • Pflegeunterstützungsgeld kann für 10 Arbeitstage je pflegebedürftiger Person in Anspruch genommen werden
  • Zuschläge, die die Pflegekasse an Pflegebedürftige in Einrichtungen zahlt, wird (größtenteils um 5 %) erhöht


Ein Jahr später, ab dem 1. Januar 2025 werden dann ‒ angepasst an die Preisentwicklung ‒ alle Leistungsbeträge angehoben. Die genauen Beträge stehen also noch nicht fest.

Reform der Pflegeversicherung 2024/ 2025 
Außerdem soll bis zum 31. März 2025 ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Kinderanzahl eingeführt worden sein. Bis dahin wird ein vereinfachtes Behelfsverfahren genutzt.

Zusätzlich ist dies das Startdatum für den Gesamtleistungsbetrag. Die Leistungsbeträge für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege werden nämlich zusammengeführt, sodass der Gesamtleistungsbetrag entsteht. Das Limit für diesen liegt bei 3.539 Euro. So können Anspruchsberechtigte für beide Leistungsarten diese flexibel einsetzen. Voraussetzung hierfür ist eine pflegebedürftige Person unter 25 und/oder ab Stufe 4.

Der Gesamtleistungsbetrag wird dann ab dem 1. Juli 2025 auch zugänglich für Anspruchsberechtigte ab Feststellung des Pflegegrads Stufe 2.

Reform der Pflegeversicherung 2025

Zum 1. Januar 2028 ist dann eine erneute Anhebung sämtlicher Leistungsbeträge geplant. Auch hier wird diese angepasst an die Preisentwicklung durchgeführt, sodass die konkreten Beträge noch nicht vorliegen.

Reform der Pflegeversicherung 2028

Bessere Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende

Auch für diejenigen, die beruflich pflegen soll das PUEG Entlastung schaffen. Weitere Ausbaustufen sollen für eine Beschleunigung der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens sorgen. Außerdem soll Person in sogenannten Springerpools, die Stammpersonal entlasten, zukünftig regelhaft finanziert werden. Es wird ein Kompetenzzentrum für Digitalisierung und Pflege eingerichtet und das bereits bestehende Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen zu einem Volumen von 300 Millionen Euro bis Ende des Jahrzehnts verlängert. Zuletzt wird die Pflegeversicherung die nächsten vier Jahre lang innovative Unterstützungsmaßnahmen fördern, in welchem Maße, wurde jedoch nicht mitgeteilt.

 

Zusammengefasst: Wie wirkt sich das PUEG auf Arbeitnehmende aus?

Jeder wird mehr Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen müssen. Der Arbeitgebende übernimmt einen festen Anteil von 1,7 %. Hat man als beschäftigte Person Kinder, wird der Beitrag mit jedem Kind verringert.

Tabelle_Beiträge Pflegeversicherung

Als Arbeitnehmender, der eine pflegebedürftige Person pflegt, darf man für bis zu 10 Arbeitstage Unterstützungsgeld fordern. Bisher konnten sich Angehörige einmalig pro Pflegebedürftigen bis zu 10 Tage von der Arbeit freistellen lassen und den entgangenen Lohn über das Pflegeunterstützungsgeld von der Pflegeversicherung erstattet bekommen. Ab dem 1. Januar 2024 besteht dieser Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld pro Kalenderjahr wiederkehrend. Das bedeutet, dass sich pflegende Angehörige jedes Jahr bei Bedarf bis zu 10 Arbeitstage freistellen lassen können.

Zusammenfassung Ergebnisse Pflegeversicherung

 

Pia Hoffmann

Geschrieben von Pia Hoffmann

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