In Deutschland gibt es 5,9 Millionen Beschäftigte, die im Mindestlohn-Sektor arbeiten. Das bedeutet, fast 6 Millionen betrifft die Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2024.
Der Mindestlohn soll in zwei Schritten angehoben werden. Ab dem 01.01.2024 steigt der Mindestlohn auf 12,41 € brutto pro Stunde. Dabei handelt es sich um eine Steigerung von 0,41 €. Ein Jahr später, ab dem 01.01.2025, wird der Bruttomindestlohn erneut um 0,41 € gesteigert auf 12,82 € pro Stunde.
Dies hat das Bundeskabinett am Mittwoch, 15.11.2024, beschlossen. Damit wird die Bundesregierung den Beschluss der Mindestlohnkommission von Juni 2023 per Verordnung zum 01.01.2024 umsetzen.
Wie wird der Mindestlohn gebildet?
Die Mindestlohnkommission ist ein unabhängiges Gremium, welches sich alle zwei Jahre bezüglich einer Mindestlohnerhöhung berät. Anschließend wird die beschlossene Erhöhung der Lohnuntergrenze der Bundesregierung vorgeschlagen. Dabei wird sich an der Entwicklung der Tariflöhne in Deutschland orientiert. Im Nachgang wird der Vorschlag durch die Bundesregierung geprüft und dann in der Regel per Verordnung verbindlich gemacht. Dieser Prozess ist übrigens im Mindestlohngesetz festgeschrieben.
Wie sind Minijobber betroffen?
Auch Minijobber sind vom neuen Mindestlohn betroffen. Die neuen Anpassungen gelten selbstverständlich auch für Minijobber. Zusätzlich werden für Sie auch die zulässigen Monatslöhne angepasst. 2024 dürfen Minijobber zunächst 538 € pro Monat verdienen, 2025 steigt der Wert erneut auf 556 € monatlich. Das ist eine Gesamtsteigerung von 36 € über zwei Jahre.
Allerdings werden die maximalen Einsatzstunden für Minijobber dadurch kaum beeinflusst. Diese steigen im nächsten Jahr um 0,02 und dann erneut 2025 um 0,01 von 43,33 auf 43,35 und dann 43,36 Stunden pro Monat.
Kritik
Die Mindestlohnerhöhung für 2024 und 2025 erntet strenge Kritik. Besonders der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) finden klare Worte zur Entscheidung der Mindestlohnkommission.
Der DGB kritisiert, dass der Mindestlohn sich lediglich an den Tariflohnentwicklungen orientiert, nicht an allgemeinen Lebenskosten oder der Inflation. Durch die anhaltenden Preissteigerungen und die hohe Inflation fürchtet der DGB Reallohnverluste. Die Erhöhung wird als nicht ausreichend und schlechte Entwicklung für die deutschen Mindestlohnbeschäftigten bezeichnet. Ver.di teilt diese Kritik. Ver.di bezeichnet den neuen Mindestlohn im Angesicht der steigenden Inflationsraten und Preissteigerungen als nicht existenzsicherndes Niveau.
„Eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 14 € durch die Bundesregierung erfüllt die Mindestvorgaben der EU und ist für die Menschen, die nur nach dem gesetzlichen Mindestlohn bezahlt werden, bitter notwendig.“ äußerst sich Frank Werneke, ver.di Vorsitzender nach dem Beschluss der neuen Mindestlohnsteigerung.
Die EU-Mindestlohnrichtlinie besagt nämlich, dass der Mindestlohn bei 60 % des Medianlohns in dem jeweiligen Land liegen sollte. In Deutschland sind 60 % des Medianlohns 14 € pro Stunde. Mit 12 € pro Stunde liegt der Mindestlohn in Deutschland zurzeit bei 53 % des Medianlohns. Auch mit der neuen Erhöhung wird die EU-Mindestlohnrichtlinie nicht erreicht.
DGB und ver.di sind sich einig, dass die neuen Bestimmungen zur Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns nicht ausreichend sind. Problematisch sehen sie die einseitige Orientierung des Mindestlohns (nur an Tarifentwicklungen) und Reallohnverluste durch Preissteigerungen und Inflation. Sie betonen, der neue Mindestlohn führe dazu, dass Mindestlohnbeschäftigte faktisch weniger Kaufkraft haben, trotz der Erhöhung.
Übrigens: Versäumen es Unternehmen, ihren Beschäftigten den Mindestlohn auszuzahlen, dem drohen neben der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen auch bis zu 500.000 € Bußgeld.