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Studentenjobs: Möglichkeiten für die Beschäftigung von Studierenden

31.08.2022 09:39:00

Viele Studierende gehen neben dem Studium einer Beschäftigung nach, um sich das Studium finanzieren zu können. Besonders die Semesterferien werden gern zum Arbeiten und Geld verdienen genutzt. Aber nicht nur für Studierende sind Nebenjobs eine gute Möglichkeit, auch Unternehmen können Vorteile aus der Beschäftigung von Studierenden ziehen.  

 

Welche Art der Beschäftigung ist die Beste? 

Die Anstellungsarten und -fristen können hier sehr unterschiedlich sein. Vom Mini-Job über Ferienjobs bis zur Vollzeitkraft ist alles möglich. Im Folgenden klären wir Sie über mögliche Arbeitsmodelle und deren Vor- und Nachteile auf: 

Studentenjobs_Beschäftigungsarten_Graphik

 

Option 1: Minijob und studentische Aushilfstätigkeit 

Das Prinzip von Minijobs und studentischen Aushilfstätigkeiten ist sehr ähnlich. Der Unterschied liegt in der Art der Tätigkeit. Beim Minijob geht es lediglich darum, Geld zu verdienen. Sie haben hier meist ein niedriges Anforderungsniveau und sind schnell zu finden – zum Beispiel ein Job als Verkaufshilfe oder an der Kasse. Als studentische Aushilfe sind die Aufgaben an das jeweilige Studienfach gebunden. Häufig bieten Hochschulen selbst ihren Studierenden Jobs als studentische Hilfskraft an. Bei beiden Beschäftigungsarten handelt es sich um 450-Euro-Jobs. 

450-Euro-Jobs umfassen also vor allem Aushilfstätigkeiten im täglichen Unternehmensgeschäft. Bei Studierenden ist vor allem die Beschäftigung als studentische Aushilfskraft sehr beliebt, da dieser fachgebundene Nebenjob bereits erste Erfahrungen parallel zum Studium ermöglicht. Da die tatsächliche Arbeitszeit pro Woche recht gering ist, ist die Übernahme eigener Aufgabenbereiche allerdings eher schwierig. 

Auch für Unternehmen sind diese Arbeitsmodelle sehr lukrativ, da keine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung gezahlt werden müssen. Damit ist die Beschäftigungsart für Arbeitgeber am günstigsten. Es muss lediglich die pauschale Lohnsteuer gezahlt werden.  

Es gilt aber zu beachten, dass die 450-Euro-Grenze aktuell nicht regelmäßig überschritten werden darf. Verdienen Minijobber mehr als drei Monate im Jahr über 450 Euro, verliert das Arbeitsverhältnis den Status als Minijob und die Beiträge werden fällig. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn in anderen Monaten weniger Geld verdient wurde. Am Ende des Jahres darf die Einkommensgrenze von 5.400 Euro nicht überschritten werden. 

Mit der Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro/Stunde erhöht sich die Freigrenze auf durchschnittlich 520 Euro im Monat, wodurch auch die Jahreseinkommensgrenze auf 6.240 Euro steigt. Das entspricht dann bei Zahlung des Mindestlohns etwa einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden pro Woche. Die Regelungen zum Mehrverdienst bleiben bestehen. 

Option 2: Werkstudium 

Eine alternative zur studentischen Aushilfskraft ist eine Werkstudententätigkeit. Die Voraussetzungen für ein Werkstudium sind, dass der oder die Studierende in ein Vollzeitstudium immatrikuliert ist, sich aktuell nicht in einem Urlaubssemester befindet und das 25. Fachsemester nicht überschritten hat. In diesem Fall ist eine Beschäftigung von bis zu 20 Stunden während des Semesters und eine Vollzeitbeschäftigung in den Semesterferien möglich. Hierbei gilt die sogenannte 26-Wochen-Regel: Werkstudierende dürfen die 20 Stunden Arbeitszeit in höchstens 26 Wochen pro Jahr überschreiten. Anders als beim Minijob gibt es beim Werkstudium keine Einkommensgrenze. Es dürfen lediglich die 20 Stunden nicht überschritten werden. 

Der Vorteil eines Werkstudiums ist es, dass abgesehen von der Lohnsteuer und beidseitiger Einzahlung in die Rentenkasse keine weiteren Abgaben bezahlt werden müssen. Die Sozialversicherungsabgaben für Werkstudierende sind außerdem niedriger als die von “normalen” Teilzeitangestellten. Für die Krankenversicherung genügt die Familienversicherung bis zum 25. Lebensjahr, solange die Grenze von 553 Euro nicht überschritten wird. Verdienen Werkstudierende mehr, gibt es die studentische Krankenversicherung mit günstigen Festbeiträgen. Auch ein Nachweis über eine private Versicherung ist ausreichend. 

Die Studierenden profitieren zusätzlich von relevanten Praxiserfahrungen für ihr Berufsleben und haben oft die Möglichkeit, ihre Bachelor- oder Master-Arbeit in dem Unternehmen zu schreiben. Auch eine Übernahme nach Ende des Studiums sind gute Zukunftsaussichten. 

Option 3: Kurzfristige Beschäftigung 

Eine kurzfristige Beschäftigung ist auf 70 Tage pro Jahr begrenzt und entspricht damit einer Arbeitszeit von 3 Monaten. Insbesondere in den Semesterferien ist diese Art der Beschäftigung äußerst vorteilhaft für Studierende, die ihre freie Zeit zum Geld verdienen nutzen wollen. 

Der große Vorteil hier ist, dass die Studierenden für den Zeitraum von 3 Monaten versicherungsfrei bleiben, das heißt, es müssen keine Beiträge für die Arbeitslosen-, Kranken-, Renten-, oder Pflegeversicherung gezahlt werden. Auch für Arbeitgeber fallen keine Pauschalbeträge an. Die Höhe des Einkommens hat hier keine Auswirkungen, das heißt, eine Einkommensgrenze gibt es nicht. Auch Vollzeitarbeit ist möglich. Ab dem Tag, an dem die kurzfristige Arbeitszeit überschritten wird, tritt die Versicherungspflicht ein. 

Ausnahmen sind Dauerarbeitsverhältnisse und regelmäßig wiederkehrende Arbeitsverhältnisse. Diese sind nur dann versicherungsfrei, wenn die Einkommensgrenze des Minijobs nicht überschritten wird. 

Des Weiteren können nur Personen als kurzfristig beschäftigt eingestellt werden, wenn diese nicht als berufsmäßig gelten. Zur berufsmäßigen Personengruppe zählen unter anderem Personen in Elternzeit, Personen, die bei der Arbeitsagentur als arbeitslos gemeldet sind oder Schulabgänger zwischen Schulende und Ausbildungs- oder Beschäftigungsaufnahme. Im letzteren Fall gilt die Ausnahme nicht für Schulabgänger und -abgängerinnen, die nach der Schule ein Studium aufnehmen möchten. Für Studierende als auch kommende Studierende ist die kurzfristige Beschäftigung somit geeignet. 

Für Unternehmen bietet sich dieses Arbeitsmodell insbesondere für saisonale Hochphasen an, damit der Personalbedarf auch für kurzfristige Phasen ideal gedeckt werden kann. 

Option 4: Kombinationen verschiedener Beschäftigungsarten 

Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, zwei Jobs parallel auszuführen. So können Studierende beispielsweise parallel einer Werkstudententätigkeit nachgehen und einen Job als studentische Aushilfskraft ausüben. Hier gilt aber einiges zu beachten, wenn der Anspruch auf Bafög oder der Studentenstatus bei der Versicherung aufrecht erhalten bleiben soll. Schnell läuft man auf das Risiko hinaus, eine Einkommenssteuer zahlen zu müssen. 

Besonders wichtig ist auch hier die geltende 20-Stunden-Regel: diese dürfen nicht überschritten werden, denn sonst müssen die regulären Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt werden, da der Studentenstatus verloren geht. Während der Semesterferien ist es aber auch möglich, mehr als 20 Stunden die Woche zu arbeiten. Hier greift die 26-Wochen-Regelung. In diesem Fall muss die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden eingehalten werden. 

Außerdem sollten die Steuerklassen berücksichtigt werden: alle Zweitjobs werden Steuerklasse 6 zugeteilt und erfordern so die höchsten Abzüge. Es sollte also stets die Beschäftigung mit den geringsten Verdiensten als Zweitjob angegeben werden. 

Da es viel zu beachten gibt, sollten Arbeitgeber stets über Nebentätigkeiten informiert werden. Sollte es zur Sozialversicherungsverpflichtung kommen, kann der Arbeitgeber eine Nebentätigkeit ablehnen, da die Beschäftigung dann auch für ihn teurer wird. 

Was wünschen sich Studierende von Arbeitgebenden? 

Bei der Wahl der Beschäftigung spielen auch die persönlichen Wünsche und Ansprüche der Studierenden eine Rolle. Wenn Studierende einen Job suchen, sind die Arbeitsbedingungen und eine Work-Life-Balance die wichtigsten Kriterien. Auch mobiles Arbeiten zählt zu den Wünschen. Nach einer Umfrage der Karriereplattform Job Teaser können sich nur 16% der Befragten Studierenden und Berufseinsteigenden vorstellen, überwiegend oder ausschließlich im Büro zu arbeiten. Das Gehalt gehört natürlich auch zu den Entscheidungsgrundlagen, ist hier aber drittranging. 

Studenten_Jobkriterien_Graphik

 

Fazit: Die ideale Beschäftigung von Studierenden 

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es viele verschiedene Beschäftigungsverhältnisse für Studierende gibt. Welches am Ende das Beste ist, ist abhängig von der Art der Beschäftigung und den individuellen Wünschen und Vorstellungen beider Parteien.  

Übersicht_Studenten_Tätigkeiten_Graphik

Damit der Personalbereich den Überblick über alle Anstellungsarten behält, empfiehlt sich eine digitale Personaleinsatzplanung. So können im Betrieb verschiedenste Modelle verwirklicht werden und für jeden Studierenden die bestmögliche Lösung gefunden werden.  

Gleichzeitig bietet diese die gewünschte Flexibilität der Studierenden und lässt es zu, neben dem Studium nach individuellen Vorstellungen Geld zu verdienen. 

 

Lilli Baumgärtner

Geschrieben von Lilli Baumgärtner

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