4 Min. zu lesen

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – Pflicht ab 1. Januar 2023

03.02.2023 07:30:00

Auch im Gesundheitssystem schreitet die Digitalisierung voran: Ab Anfang des Jahres 2023 werden die gelben AU-Scheine abgelöst. Arbeitgebende müssen ab diesem Jahr die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen der Beschäftigten elektronisch bei den Krankenkassen abrufen.  

Wie wird das eAU-Verfahren funktionieren? 

Für das neue Verfahren sollen alle Arztpraxen bis Ende des Jahres 2022 auf den neuen digitalen Ablauf umgestellt sein. Mitteilungspflicht: Arbeitnehmende sollen wie bisher dem Arbeitgebenden zeitnah über die Arbeitsunfähigkeit Bescheid geben. Danach folgt die Feststellungspflicht: Arbeitsnehmende sollen einen Arzt kontaktieren bzw. aufsuchen, um die Arbeitsunfähigkeit feststellenzulassen. Nach der Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit besteht für Arbeitnehmende keine Nachweispflicht mehr, da die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch an die Krankenkassen übermittelt werden.  

Die übertragenen Informationen bleiben dieselben wie zuvor:  

  • Name des Arbeitnehmenden 
  • Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit 
  • Datum, wann die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wurde 
  • Markierung der Erst- und Folgemeldung 

Die Datenübertragung zwischen Krankenkasse und dem Arbeitgeber erflogt digital und verschlüsselt. Für die Durchführung der Datenübertragung benötigt der Arbeitgebende ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungs-Programm. Dann kann ein sicherer eAU-Datenaustausch erfolgen.  

Für wen gilt das eAU-Verfahren?  

Für alle gesetzlich versicherten Arbeitnehmenden. Das gilt auch für Mini-Jobber auf 520 Euro Basis (Privathaushalte ausgeschlossen). Die Umstellung auf das eAU-Verfahren betrifft nur die AU-Bescheinigungen, die bisher auf dem „gelben Schein“ (Muster 1) ausgestellt wurden. Privatversicherte bekommen kein elektronisches Dokument. Die Privatpraxen und ärztliche Behandlungen im Ausland sind aus dem eAU-Verfahren ausgeschlossen. Abrufbar sind die Bescheinigungen von Vertragsärzten und Zahnärzten sowie Krankenhäusern innerhalb Deutschlands. Auch die Krankschreibungen wegen Mutter-Kind-Kur, Erkrankung des Kindes oder in Rehabilitationseinrichtungen sind vom eAU-Verfahren ausgeschlossen. Hier bleibt es bei der Vorlagepflicht der Beschäftigten. 

eAU_Verfahren_wer_ausgeschlossen

Was ist dabei wichtig? 

Nicht nur der Abruf der eAU-Daten ist wichtig, sondern auch, dass die Krankmeldung möglichst schnell in der richtigen Abteilung landet. Es ist sinnvoll alle IT-, HR- und Workflow Prozesse bzgl. der eAU im Unternehmen zu optimieren.  

Mariya Zhovnovska

Geschrieben von Mariya Zhovnovska

Kreativkopf: Als Social Media Expertin und Studierende der Interdisziplinäre Medienwissenschaft bringt Mariya frischen Wind für unseren Blog und Social Media Kanäle. Sie liebt, was sie tut, und ihre Arbeit macht sie mit Leidenschaft.

Telefon: +49 5241 86734-0
E-Mail: info@pli-solutions.de
Live Meeting vereinbaren