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Arbeitszeiterfassungsgesetz - elektronische Zeiterfassung

15.06.2023 10:00:00

Im September 2022 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Arbeitgebende zukünftig verpflichtet sind, die Arbeitszeit zu erfassen. Nun hat das Bundesarbeitsministerium einen Gesetzentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt. Dabei orientiert er sich sehr eng an den bisherigen Vorgaben.

Zeiterfassung mit RFID-Transponder PLI

 

Was beinhaltet der Entwurf? 

Der Entwurf sieht vor, dass die tägliche Arbeitszeit der Beschäftigten in Deutschland künftig erfasst werden muss. Neu ist: Die Erfassung soll auf elektronischem Weg und am selben Tag erfolgen.
Dies unterstützt neben dem Bundesarbeitsgericht auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Laut dem Gesetzentwurf sollen Arbeitgebende dazu verpflichtet werden, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmenden elektronisch aufzuzeichnen. Die Aufzeichnung kann aber auch durch die Beschäftigten selbst oder durch einen Dritten erfolgen. Der Arbeitgebende muss Angestellte zudem auf Verlangen über die aufgezeichnete Arbeitszeit informieren.

Zeiterfassungsgesetz

Der Entwurf legt den Fokus auf eine elektronische Zeiterfassung, da dies dem Arbeitgebenden die Kontrolle der Arbeitszeit erleichtert und eine korrekte Erfassung sicherstellt. Wie genau erfasst werden soll, ist jedoch nicht festgelegt.

 

Ausnahmen für Tarifverträge

Ausnahmen von der elektronischen Erfassung sollen durch Tarifverträge möglich sein. Anstatt elektronischer Zeiterfassung kann diese beispielsweise händisch erfolgen. Kleinbetriebe dürfen die Arbeitszeit weiterhin in Papierform dokumentieren. Es soll jedoch nicht möglich sein, tariflich festzulegen, die Arbeitszeit gar nicht zu erfassen. Die Möglichkeit zur Vertrauensarbeitszeit soll durch die Pflicht zur Arbeitszeitaufzeichnung nicht beeinträchtigt werden.

Das Gesetz könnte schon bald in Kraft treten. Experten gehen davon aus, dass es bereits im Spätsommer in Kraft treten wird. Insofern ist der Handlungsdruck, ein ordentliches System zur Arbeitszeiterfassung zu installieren, enorm. Die Ausrede, dass die Aufzeichnungspflicht plötzlich entschieden wurde, wird jedenfalls nicht funktionieren.

Performancestarkes Zeiterfassungstool notwendig

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WFM One ist eine umfassende Lösung für das Personalmanagement und deckt alle Bereiche von der Arbeitszeiterfassung bis zur Personalplanung ab. Die Software ermöglicht es Unternehmen, die Arbeitszeitkontrolle, das Schichtmanagement und die Urlaubsverwaltung zu automatisieren und zu optimieren – und das mit nur einer Software. Die Mitarbeitenden haben über das Internet Zugang zum Employee Self Service Portal und können – je nach Rechtevergabe – z. B. ihre Arbeitszeiten buchen und Urlaubsanfragen selbstständig verwalten.

Mit WFM One sind Unternehmen also bestens gerüstet, um die gesetzlichen Anforderungen zur Arbeitszeiterfassung umzusetzen. Die Software ermöglicht es, die Arbeitszeiten genau zu dokumentieren und Überstunden korrekt zu vergüten. Gleichzeitig hilft WFM One Unternehmen dabei, ihre Personalprozesse zu optimieren und zu automatisieren. Eine derartige Software ist somit ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche und moderne Personalverwaltung.

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Pia Hoffmann

Geschrieben von Pia Hoffmann

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