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Hitze am Arbeitsplatz: Bekommen Arbeitnehmende hitzefrei?

11.08.2020 11:37:58

Aktualisiert am 07.07.2022

Gerade die letzte und die aktuelle Woche bringt Beschäftigte im wahrsten Sinne des Wortes zum Schwitzen. Nicht nur draußen ist es heiß, sondern auch das Büro kann ganz schön warm werden. Aufgrund der Fürsorgepflicht müssen Arbeitgebende dafür sorgen, dass die Arbeitsräume angenehm klimatisiert sind.

Was kann die Hitze bei Mitarbeitenden bewirken?

Die Hitze kann negative Folgen für die Gesundheit haben und sich auf die Leistungsfähigkeit auswirken. Eine erhöhte Temperatur kann zum Beispiel zu Kreislaufproblemen,  Hitzeschlägen, Venenstau und schweren Beinen führen.
Durch die hohen Temperaturen sinkt die Konzentrationsfähigkeit wodurch häufiger Fehler gemacht werden oder auch mehr Zeit für eine Aufgabe gebraucht wird als üblich.

Gibt es Hitzefrei für die Arbeitnehmenden?

Das Recht auf Hitzefrei gibt es für die Arbeitnehmenden nicht, jedoch sind in den technischen Regeln für Arbeitsstätten Leitlinien aufgelistet, die sich auf die Raumtemperaturen in einer Arbeitsstätte beziehen.
Dort geht es um die Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden. Sie stehen in der Pflicht für gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen zu sorgen. Das bedeutet, dass die Temperatur in den Räumen + 26 °C nicht überschreiten darf.

Was passiert wenn die Raumtemperatur 26 Grad überschreitet?

Wenn die Temperatur in den Räumen + 26 °C überschreitet, sollen Arbeitgebende Schutzmaßnahmen vornehmen. Bei einer Überschreitung von + 30 °C sind sie dazu verpflichtet.

Folgende Maßnahmen sind geeignet:

  • Effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z.B. Jalousien nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
  • Effektive Steuerung der Lüftungseinrichtung
  • Lüftung in den frühen Morgenstunden
  • Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
  • Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf benutzen)
  • Lockerung der Bekleidungregelungen
  • Bereitstellung von Getränken (z. B. Trinkwasser)

Sobald die Temperaturen die + 35 °C erreichen, gilt der Arbeitsplatz nicht mehr als geeignet. Die Arbeit kann somit nicht ohne Weiteres ausgeführt werden. Das bedeutet, dass der oder die Arbeitgebende technische Maßnahmen wie Wasserschleier, Luftduschen oder organisatorische Maßnahmen wie Hitzeschutzkleidung zur Verfügung stellen muss. Wenn diese Austattungen nicht vorhanden sind, sollen die Arbeitnehmenden nach Hause geschickt werden.

Sobald Beschäftigte merken, dass bei ihnen die Temperatur zu Schwindelgefühlen führt oder Anzeichen einer Überhitzung vorliegen, sollen sie in Absprache mit dem Arbeitgebenden nach Hause gehen bzw. den Arzt aufsuchen.
Ausnahmeregelungen gibt es unter anderem auch für Schwangere, stillende Mütter und Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen. Hierfür muss aber ein ärztliches Attest vorliegen.

Maßnahmen_bei_hohen_Temperaturen

Detailliertere Hinweise zu den Raumtemperaturen finden Sie hier.

Regelungen auch im Homeoffice?

Der Arbeitgebende muss dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz im Homeoffice den gleichen gesetzlichen Anforderungen genügt, wie der betriebliche Arbeitsplatz. Dazu zählen z. B. ergonomische Bürostühle oder die benötigte technische Ausstattung, jedoch gilt bei einer erhöhten Temperatur keine Pflicht für den Arbeitgebenden Maßnahmen durchzuführen.

Was können Mitarbeitende selber tun, um die warmen Temperaturen im Homeoffice erträglicher zu machen?

In der folgenden Abbildung sind Tipps aufgezeigt, die durchgeführt werden können, um trotz der hohen Temperaturen einen kühlen Kopf zu behalten. So kann der Arbeitsalltag gut überstanden werden und produktiv gearbeitet werden.
In manchen Fällen fragen sich Arbeitnehmende, ob das Arbeiten im eigenen Pool oder im Freibad möglich ist. An sich ist im Homeoffice alles erlaubt, jedoch muss die Arbeitssicherheit beachtet werden. Mit dem Laptop ins Wasser zu steigen, kann gefährlich werden sowie einen Wasserschaden beim Gerät hervorrufen und sollte aus dem Grund unterlassen werden. Das Freibad empfiehlt sich ebenfalls nicht, da dort der Arbeitslaptop gestohlen werden könnte.

Maßnahmen_Homeoffice

Verpflichtung zum Tragen der FFP2-Maske bei heißen Temperaturen?

In den meisten Betrieben ist die Maskenpflicht entfallen. Es gibt dennoch Bereiche, in denen sie noch erforderlich ist oder der Arbeitgebende diese noch vorschreibt. Dann ist die Maske auch bei hohen Temperaturen verpflichtend zu tragen.

Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung als Schutzmaßnahme

Eine Schutzmaßnahme bei heißen Temperaturen ist unter anderem die Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung. Dafür ist eine Software für die Zeiterfassung eine gute Variante, um diese Maßnahme umsetzen zu können. Die Zeiten der Mitarbeitenden werden erfasst und die Übersicht geht nicht verloren, welcher Mitarbeitende wann gearbeitet hat. Insbesondere für das Arbeiten im Homeoffice ist eine Software für die Zeiterfassung vorteilhaft. Bei der Hitze ist es für Arbeitnehmende in vielen Fällen eine angenehme Option, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Beispielsweise bevorzugen einige Beschäftigte das Arbeiten in den frühen Morgenstunden und/oder zu den späteren Abendstunden, um die angenehmen Temperaturen zu dieser Zeit sinnvoll nutzen zu können. Vor allem hierbei ist das Erfassen der Arbeitszeit bedeutsam, um die getätigten sowie noch zu tätigende Arbeitsstunden im Überblick zu behalten.

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Jasmin Sturm

Geschrieben von Jasmin Sturm

Der Sonnenschein unseres Teams: Immer fröhlich und tatkräftig füllt Jasmin als Social Media-Verantwortliche unsere sozialen Kanäle mit Leben. Als studierte Markt- & Konsumentenpsychologin ist sie in unserer Redaktionsplanung nicht mehr wegzudenken.

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