Die Mindestlohnkommission hatte am 30.06.2020 die Erhöhung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes in vier Stufen beschlossen. Dieser Beschluss ist am 28. Oktober 2020 durch das Bundeskabinett in Berlin mit einer rechtlichen Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erfolgt.
Darüber hinaus wurde am 23.02.2022 ein Gesetzesentwurf von dem Bundeskabinett verabschiedet, der die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro sowie die Erhöhung der Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro beinhaltet.Auch die Höchstgrenze bei Midijobs wird von 1.300 Euro auf 1.600 Euro monatlich erhöht.