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Hitze am Arbeitsplatz: Bekommen Arbeitnehmende hitzefrei?

01.07.2025 12:00:00

Aktualisiert am 01.07.2025

Gerade die aktuelle Woche bringt Beschäftigte im wahrsten Sinne des Wortes zum Schwitzen. Nicht nur draußen ist es heiß, sondern auch das Büro kann ganz schön warm werden. Aufgrund der Fürsorgepflicht müssen Arbeitgebende dafür sorgen, dass die Arbeitsräume angenehm klimatisiert sind.

Frau sitzt vor Ventilator am Arbeitsplatz

Was kann die Hitze bei Mitarbeitenden bewirken?

Die Hitze kann negative Folgen für die Gesundheit haben und sich auf die Leistungsfähigkeit auswirken. Eine erhöhte Temperatur kann zum Beispiel zu Kreislaufproblemen,  Hitzeschlägen, Venenstau und schweren Beinen führen.
Durch die hohen Temperaturen sinkt die Konzentrationsfähigkeit wodurch häufiger Fehler gemacht werden oder auch mehr Zeit für eine Aufgabe gebraucht wird als üblich.

Gibt es Hitzefrei für Arbeitnehmende?

Das Recht auf Hitzefrei gibt es für Arbeitnehmende nicht, jedoch sind in den technischen Regeln für Arbeitsstätten Leitlinien aufgelistet, die sich auf die Raumtemperaturen in einer Arbeitsstätte beziehen.
Dort geht es um die Fürsorgepflicht der Arbeitgebenden. Sie stehen in der Pflicht für gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen zu sorgen. Das bedeutet, dass die Temperatur in den Räumen + 26 °C nicht überschreiten darf.

Was passiert wenn die Raumtemperatur 26 Grad überschreitet?

Wenn die Temperatur in den Räumen + 26 °C überschreitet, sollen Arbeitgebende Schutzmaßnahmen vornehmen. Bei einer Überschreitung von + 30 °C sind sie dazu verpflichtet.

Folgende Maßnahmen sind geeignet:

  • Effektive Steuerung des Sonnenschutzes (z. B. Jalousien nach der Arbeitszeit geschlossen halten)
  • Effektive Steuerung der Lüftungseinrichtung
  • Lüftung in den frühen Morgenstunden
  • Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung
  • Reduzierung der inneren thermischen Lasten (z. B. elektrische Geräte nur bei Bedarf benutzen)
  • Lockerung der Bekleidungsregelungen
  • Bereitstellung von Getränken (z. B. Trinkwasser)

Sobald die Temperaturen die + 35 °C erreichen, gilt der Arbeitsplatz nicht mehr als geeignet. Die Arbeit kann somit nicht ohne Weiteres ausgeführt werden. Das bedeutet, dass der oder die Arbeitgebende technische Maßnahmen wie Wasserschleier, Luftduschen oder organisatorische Maßnahmen wie Hitzeschutzkleidung zur Verfügung stellen muss. Wenn diese Aussttattungen nicht vorhanden sind, sollen die Arbeitnehmenden nach Hause geschickt werden.

Sobald Beschäftigte merken, dass bei ihnen die Temperatur zu Schwindelgefühlen führt oder Anzeichen einer Überhitzung vorliegen, sollen sie in Absprache mit dem Arbeitgebenden nach Hause gehen bzw. den Arzt aufsuchen.
Ausnahmeregelungen gibt es unter anderem auch für Schwangere, stillende Mütter und Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen. Hierfür muss aber ein ärztliches Attest vorliegen.

Grafik mit Maßnahmen bei hohen Temperaturen

Detailliertere Hinweise zu den Raumtemperaturen finden Sie hier.

Regelungen auch im Homeoffice?

Der Arbeitgebende muss dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz im Homeoffice den gleichen gesetzlichen Anforderungen genügt, wie der betriebliche Arbeitsplatz. Dazu zählen z. B. ergonomische Bürostühle oder die benötigte technische Ausstattung, jedoch gilt bei einer erhöhten Temperatur keine Pflicht für den Arbeitgebenden Maßnahmen durchzuführen.

Was können Mitarbeitende selber tun, um die warmen Temperaturen im Homeoffice erträglicher zu machen?

In der folgenden Abbildung sind Tipps aufgezeigt, die durchgeführt werden können, um trotz der hohen Temperaturen einen kühlen Kopf zu behalten. So kann der Arbeitsalltag gut überstanden werden und produktiv gearbeitet werden.
In manchen Fällen fragen sich Arbeitnehmende, ob das Arbeiten im eigenen Pool oder im Freibad möglich ist. An sich ist im Homeoffice alles erlaubt, jedoch muss die Arbeitssicherheit beachtet werden. Mit dem Laptop ins Wasser zu steigen, kann gefährlich werden sowie einen Wasserschaden beim Gerät hervorrufen und sollte aus dem Grund unterlassen werden. Das Freibad empfiehlt sich ebenfalls nicht, da dort der Arbeitslaptop gestohlen werden könnte.

Grafik mit Tipps bei Hitze für das Homeoffice

Hitzebedingte Anpassung der Schichtplanung

Eine moderne Workforce Management Software für Personaleinsatzplanung ist eine gute Variante, um diese Maßnahme umsetzen zu können. So kann z. B. ein Schichtmodell speziell für heiße Tage angelegt werden. Eine weitere Maßnahme ist die Verlagerung bestimmter Tätigkeiten in klimatisierte Bereiche oder in kühlere Tageszeiten.

Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung als Schutzmaßnahme

Eine Schutzmaßnahme bei heißen Temperaturen ist unter anderem die Nutzung von Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung. Dafür ist eine Software für Zeiterfassung sinnvoll. Die Zeiten der Mitarbeitenden werden erfasst und die Übersicht geht nicht verloren, welcher Mitarbeitende wann gearbeitet hat. Insbesondere für das Arbeiten im Homeoffice ist eine Software für die Zeiterfassung vorteilhaft. Bei der Hitze ist es für Arbeitnehmende in vielen Fällen eine angenehme Option, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Beispielsweise bevorzugen einige Beschäftigte das Arbeiten in den frühen Morgenstunden und/oder zu den späteren Abendstunden, um die angenehmeren Temperaturen zu dieser Zeit sinnvoll nutzen zu können. Vor allem hierbei ist das Erfassen der Arbeitszeit bedeutsam, um die getätigten sowie noch zu tätigende Arbeitsstunden im Überblick zu behalten.

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Corinna Meyer

Geschrieben von Corinna Meyer

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