Aktualisiert am 25.02.2022
Das Arbeiten im Homeoffice ist für viele Arbeitnehmende zum Alltag geworden. Um vernünftig in den eigenen vier Wänden arbeiten zu können, mussten sich einige Beschäftigte zunächst mit entsprechendem Equipment ausstatten. Hinzu kommen höhere Kosten für Heizung, Strom und Wasser. Damit diese Mehrausgaben steuerlich abgesetzt werden können, hat die Bundesregierung nun die geplante Homeoffice-Pauschale beschlossen. Welche Kosten Sie absetzen können und für wen sich die Pauschale lohnt, haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.
Was beinhaltet die Homeoffice-Pauschale?
Wann profitiere ich von der Homeoffice-Pauschale?
Die Pauschale von 5 Euro für die Arbeit von Zuhause wird zu den Werbungskosten gezählt. Werbungskosten sind die Kosten, die Arbeitnehmenden entstehen, um ihre Arbeit ausführen zu können. Hierzu gehören beispielsweise Kosten für spezielle Arbeitskleidung, das Arbeitsmobiliar oder auch die Pendler-Pauschale. Allen Steuerzahlenden wird pauschal 1.000 Euro an Werbungskosten pro Jahr angerechnet, egal ob diese erreicht werden oder nicht.
➡️ Nur wenn Ihre Werbungskosten inklusive der Homeoffice-Pauschale die 1.000 Euro übersteigen, profitieren Sie.
Ausschlaggebend für die Höhe der Werbungskosten ist unter anderem auch die Länge Ihres Arbeitsweges und die damit verbundene Pendler-Pauschale. Diese Pauschale wird für FernpendlerInnen ab dem 21. Kilometer rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 auf 0,38 Euro pro Kilometer hochgesetzt. Die genannte Pauschale darf dabei pro Arbeitstag von den zu versteuernden Einkünften abgezogen werden.
Welche Kosten können im Homeoffice zusätzlich steuerlich abgesetzt werden?
Bis dato konnte ein Arbeitszimmer zu Hause nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Zimmer ausschließlich zum Arbeiten genutzt wurde und der häusliche Arbeitsplatz die Voraussetzungen für den Abzug erfüllt.
Mit dem neuen Beschluss der Bundesregierung können Arbeitnehmende nun auch ihren Arbeitsplatz in der Küche, im Wohnzimmer oder in einem anderen Zimmer steuerlich über die Pauschale geltend machen.
Steuerlich abgesetzt werden können weiterhin Anschaffungen wie z. B. ein Schreibtisch, ein Drucker, ein Bürostuhl oder ein Laptop, wenn diese nicht von dem Arbeitgebenden gestellt werden. Ebenfalls kann ein dienstlich genutzter Telefon- und Internetanschluss in der Steuererklärung angegeben werden, der im Normalfall mit etwa 20 Prozent der Monatsrechnung berücksichtigt wird.
Müssen die Homeoffice-Tage nachgewiesen werden?
Normalerweise verlangt das Finanzamt für Werbungskosten von unter 1.000 Euro keine Nachweise. Allerdings empfiehlt es sich, Rechnungen und Belege zu den Kosten aufzubewahren, falls das Finanzamt Rückfragen zu einzelnen Beträgen hat. Genauso wird dies auch für die Homeoffice-Pauschale empfohlen. Hierzu genügt eine Bestätigung vom arbeitgebenden Unternehmen über die Anzahl der Homeoffice-Tage.
Für die Jahre 2020 und 2021 gilt jedoch eine Erleichterung in der Nachweispflicht, da es 2020 erst rückwirkend eingeführt wurde und 2021 ebenfalls noch viele Einzelheiten unklar waren. 2022 gilt die Erleichterung nicht mehr, deshalb ist es umso wichtiger, dass eine genaue Dokumentation über die Arbeitstage im Homeoffice vorliegt.
Unsere Software integriert den Nachweis über die Arbeitszeit im Homeoffice
In unserer Software PROCESS HR können Sie sich einen entsprechenden Report ausgeben lassen, der die Gesamtsumme der im Homeoffice verbrachten Arbeitstage aufführt und gleichzeitig einen passenden Beleg mit Unterschriften-Feld für den Arbeitgebenden generiert. Dadurch haben Sie eine übersichtliche Auflistung und ersparen sich mühseliges Nachzählen Ihrer Homeoffice-Tage.