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Betriebliche Führerscheinkontrolle: Pflichten und Konsequenzen

14.07.2020 08:00:00

FahrzeugschlüsselübergabeSobald eine Führungskraft seinen Mitarbeitenden ein Firmenfahrzeug überlässt, ist sie laut Straßenverkehrsgesetz dazu verpflichtet, regelmäßig deren Fahrerlaubnis zu überprüfen. Bei Nichtbeachtung droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen. Doch was ist dabei gesetzlich genau vorgegeben und wie lässt sich die Führerscheinkontrolle am besten umsetzen?

Führerscheinkontrolle ist oberste Halterpflicht

Dem Straßenverkehrsgesetz (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG) zu Folge macht sich der eingetragene Halter eines Fahrzeugs strafbar, wenn er zulässt, dass jemand ohne erforderliche Fahrerlaubnis dieses Fahrzeug führt. Für ein Unternehmen bedeutet dies also, dass es die Fahrerlaubnis seiner Mitarbeitenden in regelmäßigen Abständen überprüfen muss, um sich vor den gravierenden rechtlichen Konsequenzen zu schützen. Eine entsprechende Zeile im Überlassungsvertrag, wonach der Verlust des Führerscheins dem Unternehmen unverzüglich mitgeteilt werden muss, ist dabei nicht ausreichend. Der Gesetzgeber kalkuliert dabei mit ein, dass Mitarbeitende aus Angst vor einem Jobverlust, den Entzug des Führerscheins womöglich verschweigen.

Es ergeben sich auch versicherungsrechtliche Probleme

Jeder Person, die ein Fahrzeug führt, muss nachweisen können, dass sie ihrer Pflicht zur Führerscheinkontrolle nachgekommen ist. Kann sie das, schützt es sie auch dann vor rechtlichen Konsequenzen, wenn ein Mitarbeitender sich ohne gültige Fahrerlaubnis an das Steuer eines Dienstfahrzeugs gesetzt hat. Doch neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen auch versicherungsrechtliche Probleme. Versicherungen können sich unter Umständen auf Leistungsfreiheit berufen, wenn eine beschäftigte Person ohne Führerschein mit einem Firmenwagen einen Unfall verursacht hat. Dies kann ein Unternehmen nur dann verhindern, wenn es in der Lage ist nachzuweisen, dass vor der Überlassung des Fahrzeugs die Fahrerlaubnis des betreffenden Mitarbeitenden überprüft wurde. Ist dieser Pflicht nicht nachgekommen worden, kann sich die Kfz-Haftpflichtversicherung im Falle eines Unfalls den geleisteten Schadensersatz beim Versicherungsnehmenden, hier also dem arbeitgebenden Unternehmen, zurückholen.

Frau mit Ordnern

Wie Sie Ihrer Pflicht nachkommen

Der Gesetzgebende gibt nicht konkret vor, wie und wie oft die Führerscheine der Mitarbeitenden kontrolliert werden müssen. Etabliert hat sich dabei jedoch eine halbjährliche Kontrolle, mit der man bereits rechtlich auf der sicheren Seite ist. Der Führerschein muss dabei im Original vorgelegt werden. Die Kontrolle wird sorgsam dokumentiert.

Bei Unternehmen mit Poolfahrzeugen und wechselnden Fahrern wird es hingegen unübersichtlicher, daher muss hier sichergestellt werden, dass die Fahrer vor jeder Tour ihre Führerscheine vorzeigen.

Die beste Alternative: elektronische Kontrolle

Alternativ kann die Kontrolle auch elektronisch durchgeführt werden. Bei einer elektronischen Kontrolle werden alle Daten einmalig manuell erfasst. Dazu legt jeder Nutzer eines Firmenwagens den gültigen Führerschein vor und erhält auf diesem einen kleinen Aufkleber mit einem RFID-Chip. Jeder Mitarbeitende kann dann seinen Führerschein selbstständig an einem Terminal einlesen und kontrollieren lassen. In regelmäßigen Abständen werden Fahrzeug haltenden Personen durch automatisierte Terminerinnerungen zur Führerscheinkontrolle aufgefordert.

In dem Fall kommt der Arbeitgebende seiner Pflicht schon nach, wenn er sich gelegentlich in einem elektronischen Auszug zeigen lässt, dass alle Termine eingehalten wurden.

BDE-Terminal-Fuehrerschein-Kontrolle

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Weitere Informationen

 

Monique Mefrouche

Geschrieben von Monique Mefrouche

Recherche ist ihr Steckenpferd: Als gelernte Industriekauffrau und Studentin der Psychologie ist Monique für unser Team vor allem in den Bereichen Projektorganisation und Marketing unverzichtbar. Ihre (personal-)psychologischen Kompetenzen und Recherche-Fähigkeiten setzt sie gezielt in unseren informierenden Blog-Beiträgen zu Themen rund um das Workforce Management ein.

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