Einmal im Jahr, am 28. April, findet der Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz statt. Dabei geht es vor allem, um die Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu fördern.
Nach Schätzungen des International Labour Organisation (ILO) und der Weltgesundheitsorganisation WHO sterben jährlich knapp zwei Millionen Menschen an Umständen, die in Beziehung mit der Arbeit stehen.
750.000 Todesfälle geschehen allein durch zu lange Arbeitszeiten. Auch Luftverschmutzungen führen zu Todesfällen und Lärm zum Verlust der Hörfähigkeit.
Diese Zahlen sind erschreckend, oder?
Gesundheit am Arbeitsplatz ist ein sehr wichtiges Thema, da die Mitarbeitenden einen wesentlichen Einfluss auf den Erfolg eines Unternehmens haben. Die Leistungsfähigkeit Ihrer Mitarbeitenden leidet, wenn diese nicht gesund sind. Qualifikationen und persönliche Fähigkeiten sind daher nicht die einzigen Faktoren, die die Qualität der Arbeit beeinflussen: Auch die Mitarbeitenden-Gesundheit wirkt sich auf die Produktivität aus.
Das Vernachlässigen der Gesundheit am Arbeitsplatz hat viele Folgen. Es kann z. B. zu einem hohen Krankenstand mit entsprechenden Ausfallkosten sowie Motivationsmangel führen. Außerdem kann es ein schlechtes Betriebsklima verursachen. Qualifizierte Arbeitskräfte zu finden und zu halten wird deutlich erschwert.
Auch der demografische Wandel spielt eine große Rolle. Die Menschen bleiben immer länger im Berufsleben. Um dies zu ermöglichen und die Leistungsfähigkeit über Jahre hinweg zu erhalten, sollte diesem Thema viel Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Unter dem Begriff „betriebliches Gesundheitsmanagement“ (BGM) sind die Maßnahmen zu zählen, die die Gesundheit am Arbeitsplatz sichern und fördern. Dabei drückt der Begriff aus, dass das eine Managementaufgabe ist und demnach eine Aufgabe des Arbeitgebenden ist.
Das BGM wird von drei Säulen getragen:
Wie in der Abbildung verdeutlicht, gibt es gesetzliche Vorgaben zum Arbeitsschutz und dem betrieblichen Eingliederungsmanagement. Die betriebliche Gesundheitsförderung ist freiwillig.
In der immer schneller werdenden und anspruchsvolleren Arbeitswelt sind ein effizienter Arbeitsschutz und die Unfallvermeidung elementar. Um die Angestellten vor Gefahren und gesundheitlichen Schädigungen zu schützen, ist es wichtig, gesetzliche Grundlagen zu haben.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgebenden die Gesundheitsgefährdung am Arbeitsplatz zu beurteilen und demnach über notwendige Schutzmaßnahmen zu entscheiden. Es geht hierbei z. B. um die Arbeitsplatzgestaltung, den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln, den Lärmschutz, die Lastenhandhabung, den Umgang mit Gefahr- oder Biostoffen sowie die arbeitsmedizinische Vorsorge.
Das Gesetz gibt den Betrieben bei der Umsetzung von Maßnahmen jedoch gestalterische Spielräume, um den Gegebenheiten jeder Firma gerecht werden zu können.
Man unterscheidet unterschiedliche Arten bzw. Bereiche des Arbeitsschutzes:
Das Ziel des allgemeinen Arbeitsschutzes ist es, das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen sowie die Arbeit menschengerecht zu gestalten.
Der soziale Arbeitsschutz bezieht sich vor allem auf den Schutz von besonders schutzbedürftigen Arbeitnehmergruppen wie z.B. werdende Mütter, Jugendliche etc.
Der technische Arbeitsschutz beinhaltet alle Bereiche, die die Sicherheit der Arbeitnehmenden bei der Arbeit sicherstellen sollen. Dabei geht es z. B. um den Umgang mit Gefahrstoffen, die Sicherheit von Arbeitsstätten, Lärm- und Vibrationsschutz etc.
Der medizinische Arbeitsschutz zielt darauf ab, Arbeitnehmende vor Berufskrankheiten, berufsbedingten Erkrankungen sowie Gesundheitsgefährdungen zu schützen.
Ein betriebliches Eingliederungsmanagement ist für jeden Betrieb – unabhängig von ihrer Größe – Pflicht, wenn Arbeitnehmende mehr als 42 Tage innerhalb von 12 Monaten arbeitsunfähig sind. Das gilt sowohl für länger andauernde Arbeitsunfähigkeiten sowie für viele aufeinanderfolgende Kurzzeiterkrankungen. Die Gesetzesgrundlage ist im Paragrafen 167 Absatz 2 im Sozialgesetzbuch IX (SGB) zu finden.
Das Ziel des Eingliederungsmanagements: Frühzeitig klären, ob und welche Maßnahmen zu ergreifen sind, um eine möglichst dauerhafte Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu fördern und den Einstieg für den Arbeitnehmenden zu erleichtern sowie eine erneute Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen. Dabei ist es wichtig, den Beschäftigten aktiv mit einzubinden.
Unter der betrieblichen Gesundheitsförderung wird die Gesamtheit der systematischen Interventionen in den privaten und öffentlichen Betrieben verstanden. Durch diese sollen gesundheitsrelevante Belastungen gesenkt und Gesundheitsressourcen vermehrt werden. Es sollten vor allem verhaltenspräventive und verhältnispräventive Maßnahmen kombiniert werden, um die Erkrankungen von Mitarbeitenden vorzubeugen und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz zu verbessern.
Bei den verhaltensorientierten Maßnahmen steht das Verhalten des Arbeitnehmenden im Vordergrund. Es bieten sich z. B. Sportangebote sowie Stressmanagement-Seminare an.
Bei den verhältnisorientierten Maßnahmen stehen die Arbeitsbedingungen im Mittelpunkt. Hier eignen sich z. B. gesunde Kantinenkost oder die Anschaffung ergonomischer Stühle, um Rückenschmerzen vorzubeugen.
Wussten Sie, dass BGF steuerlich gefördert wird?
Ein Betrieb kann pro Kalenderjahr und pro Mitarbeitenden bis zu 600 Euro lohnsteuerfrei in Maßnahmen der BGF investieren (§ 3 Nr. 34 EstG). Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahmen in Bezug auf Qualität und Zielsetzung den Anforderungen des Sozialgesetzbuches (§§ 20 und 20b SGB V) nachkommen.
Arbeitnehmende und Arbeitgebende profitieren durch ein betriebliches Gesundheitsmanagement. Besonders die betriebliche Gesundheitsförderung kann viele positive Effekte mit sich bringen.
Was sind die zehn wichtigsten Gründe für BGM?
Trotz dieser guten Gründe wird das BGM in vielen Betrieben noch vernachlässigt. Dabei sind fehlendes Budget, fehlende Motivation, Priorisierung des Tagesgeschäfts, unklarer Bedarf sowie ein unklarer Kosten-Nutzen-Faktor typische Hürden.
Bei der Einführung eines betrieblichen Gesundheitsmanagements ist es wichtig, nicht willkürlich irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen, sondern systematisch vorzugehen. Generell sollte sich auch mit der Frage beschäftigt werden, welche Ziele mit dem BGM erreicht werden sollen, damit Maßnahmen gezielter eingesetzt werden können.
Systematische Vorgehensweise des betrieblichen Gesundheitsmanagements:
Nach dem letzten Schritt ist das BGM jedoch nicht beendet. Die Bewertung der durchgeführten Maßnahmen stellt gleichzeitig den Anfang des Prozesses dar, welcher wieder von vorne losgeht.
Es gibt zahlreiche Maßnahmen für das BGM. Eine davon ist das Umsetzen von flexiblen und ergonomischen Arbeitszeiten, die einen Wunsch der Mitarbeitenden darstellt.
Den Überblick zu behalten, welcher Mitarbeitende welche Arbeitszeit bevorzugt und wann er arbeitet, ist schwer. Deshalb ist eine Software für die Personaleinsatzplanung von Vorteil. Auf einem Blick erhalten Sie die wichtigsten Informationen über Abwesenheiten und Arbeitsplätze. Das Planen des Einsatzes wird ganz einfach und automatisch in Anlehnung an die Wünsche Ihrer Mitarbeitenden durchgeführt.
Darüber hinaus können Sie Reportings erstellen, die Ihnen für die Analyse des aktuellen Arbeits- und Gesundheitsstandes Auskunft geben. Beispielsweise können Sie sich die Abwesenheitstage aufgrund von Krankheit des letzten halben Jahres ausgeben lassen und können damit feststellen, ob die Krankheitsquote höher als die Jahre zuvor ist. Daraus lassen sich mögliche Ansatzpunkte zur Optimierung ableiten.
Es gibt viele Gründe, die für ein betriebliches Gesundheitsmanagement im Betrieb sprechen. Vor allem aufgrund der Dynamik der immer schneller werdenden und weiter voranschreitenden Arbeitswelt. Ebenfalls lässt sich die Zunahme chronisch-degenerativer und psychischer Erkrankungen verzeichnen. Dieses unterstreicht die Bedeutsamkeit von Präventionen und Interventionen.
Um geeignete Maßnahmen einzusetzen, muss der aktuelle Gesundheitsstatus analysiert werden.
Die Analyse des Gesundheitsstatus gelingt mit der Reporting-Funktion einer Software für die Personaleinsatzplanung spielend leicht. Ebenfalls lassen sich flexible Arbeitszeiten und ergonomische Schichtmodelle ohne Probleme umsetzen.